Der öffentliche Dienst galt lange Zeit als unflexibel und leistungsfeindlich. Die Schuld hierfür wurde dem Tarifrecht gegeben, welches durch seine veralteten und starren Regelungen im Laufe der Jahre diese Entwicklungen erst möglich gemacht haben soll. Um die Zukunft des öffentlichen Dienstes und damit verbunden auch dessen Arbeitsplätze zu sichern, beschlossen die Tarifvertragsparteien eine Reform, welcher ohne weiteres eine gewisse historische Dimension zugeschrieben werden kann. Innerhalb von nur zwei Jahren entwickelten sie ein Tarifwerk, welches hinsichtlich der Abkehr vom Senioritätsprinzip hin zur Leistungsorientierung grundlegende Neuerungen und Veränderungen für den öffentlichen Dienst beinhaltet.
Es steht außer Frage, dass in diesem Bereich mit den Regelungen des TVöD ein wichtiges Instrumentarium geschaffen wurde, welches dazu beitragen kann, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu stärken. Jedoch können und sollen leistungsabhängige Entgeltbestandteile nicht als die Lösung aller Probleme angesehen werden. Alleine durch die Schaffung monetärer Anreize wird es kaum gelingen, den öffentlichen Dienst leistungsfähiger und effizienter zu machen. Dennoch können diese Instrumente eine enorme Wirkung entfalten, sofern sie feinfühlig und zielgerichtet eingesetzt werden. Die herausragende Leistung muss honoriert und nicht die unterdurchschnittliche Leistung bestraft werden.
Der Sozialpsychologe und Professor an der amerikanischen Harvard-Universität, Alfie Kohn schrieb bereits 1994: "Es gibt keine Studie weltweit, die eine dauerhafte Leistungssteigerung durch Anreizsysteme nachgewissen hätte." Diese Aussage ist nicht nur heute noch gültig, sie wurde sogar durch eine Vielzahl von Studien zu diesem Thema bestätigt. Nachdem der öffentliche Dienst erst Jahre nach der freien Wirtschaft auf den Zug der leistungsorientierten Vergütung aufspringt, liegt es nun ihm, das Gegenteil zu beweisen.