Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: gut - 13 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar für Staatsrecht und Staatskirchenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit behandelt den Schutz von Sonn- und Feiertagen im Verfassungsrecht des Bundes und der Länder. Zentrale Vorschrift ist dabei Art. 140 GG/Art. 139 WRV, der den Schutz der Sonn- und Feiertage verfassungsrechtlich gewährleistet. Nach einem kurzen Überblick über die Entstehungsgeschichte werden zunächst der Sachbereich der Norm bestimmt und die Unterschiede zwischen staatlich anerkannten und (nur) kirchlichen Feiertagen herausgearbeitet.
Anschließend wird der Zweck des Schutzes von Sonn- und Feiertagen als Tage der Arbeitsruhe und „seelischen Erhebung“ begründet und die enge Verbindung der Verfassungsgarantie mit der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip aufgezeigt. Daneben wird die Feiertagsgarantie als Faktor der gesellschaftlichen Integration interpretiert, der ein unentbehrliches Mindestmaß an „sozialer Synchronisation“ sicherstellt. Schließlich wird die Bedeutung des Sonn- und Feiertagsschutzes als Ausdruck der „hinkenden Trennung“ von Kirche und Staat im System des Grundgesetzes analysiert.
Diese Erkenntnisse dienen als Grundlage für die konkrete Bestimmung, welchen Inhalt und Umfang die Verfassungsgarantie des Art. 140 GG/ Art. 139 WRV hat. Ausführlich wird dabei die Frage behandelt, welche verfassungsrechtlichen Vorgaben die Vorschrift für den Gesetzgeber enthält, der den Sonntagsschutz im einfachen Recht konkretisieren muss.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Frage, ob Art. 140 GG/ Art. 139 WRV allein eine institutionelle Garantie enthält oder sich aus der Norm subjektive Rechte ableiten lassen – eine Frage, die für die effektive Durchsetzung von erheblicher Relevanz ist. In einem weiteren Abschnitt wird das Verhältnis von Art. 140 GG/Art. 139 WRV zu den Grundrechten beleuchtet.
Der zweite Teil der Arbeit beinhaltet den Sonn- und Feiertagsschutz in den Landesverfassungen. Die Untersuchung ergibt, dass einige Länder die bundes-verfassungsrechtliche Garantie schlicht übernehmen, andere Landesverfassungen aber auch über die grundgesetzliche Garantie inhaltlich hinausgehende Ergänzungen des Sonn- und Feiertagsschutzes enthalten.
Der letzte Teil der Arbeit zeigt die Auswirkungen der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die gesellschaftliche Diskussion um den Sonn- und Feiertagsschutz. Der Autor weist darauf hin, dass unter der Geltung des Grundgesetzes die „faktische Kraft des Normativen“ zu betonen ist und setzt sich kritisch mit der Ansicht auseinander, die für weitergehende Einschränkungen der Verfassungsgarantie plädiert.