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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und seine Auswirkungen auf Beweisanordnungen

Im realen Gerichtsleben existiert ein immer größeres Bedürfnis, Gerichtsverfahren unter wirtschaftlichen Aspekten zu betreiben, d.h. Arbeitskapazität, -kosten und Zeit der Gerichte sollen in einem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis des Verfahrens stehen. Durch die stetig steigende Zahl der Prozesse sehen sich die Gerichte einer Arbeitsbelastung gegenüber, die sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Arbeitsbedingungen nicht mehr bewältigen können, und eine Änderung der Situation ist nicht in Aussicht. Ein Weg, die Verfahrensdauer zu begrenzen und Kosten einzusparen bzw. zu verhindern, besteht darin, Beweisanträge, die unverhältnismäßig sind, abzulehnen. Ziel der Arbeit war es darzulegen, daß es zulässig ist, Beweisanträge mit der Begründung abzulehnen, daß sie nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

August 1995, ca. 224 Seiten, Deutsch
Peter Lang
978-3-631-48979-6

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