Erst 2003 entschied sich der portugiesische Gesetzgeber zur Einführung des Gerichtsvollziehersystems. Der portugiesische Gerichtsvollzieher "Agente de Execução" wurde geschaffen. Als Vorbild diente der französische Gerichtsvollzieher und dennoch ist man in Portugal ähnlich wie Deutschland einen eigenen Weg bei der Implementierung und Ausgestaltung des Gerichtsvollziehers und seiner Aufgaben gegangen. Vorliegend wird dieses relativ neue Vollstreckungsorgan und seine Aufgaben im Einzelnen untersucht. Abschließend werden Unterschiede zum deutschen Gerichtsvollzieher herausgestellt. Wesentliche Normen aus der portugiesischen Zivilprozessordung wurden hierzu ins Deutsche übersetzt und sind Teil der Arbeit.