<p>Seit der Einführung des BGB ist der Besitzdiener wichtiger Bestandteil des deutschen Besitz- und Sachenrechts. Während sich die dem Rechtsinstitut zugeordneten Personengruppen veränderten, blieb die gesetzliche Regelung gleich. Auch Rechtsprechung und Literatur passten die Tatbestandsvoraussetzungen des Besitzdieners nur wenig an. Die Norm steht deshalb unter Entwicklungsdruck. Der Autor geht der Frage nach, ob Rechtsprechung und Literatur § 855 BGB seinen Voraussetzungen nach – z. B. im Hinblick auf das „soziale Abhängigkeitsverhältnis“ – und praktisch – etwa im Hinblick auf die Probefahrt – in die Gegenwart überführen können oder es eines neuen Besitzdienerbegriffs bedarf.</p>