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Der Begriff und die Konzeption der Grundrechte in Polen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,3, Universität Regensburg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar zum osteuropäischen Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 03.05.1791 wurde im Warschauer Königsschloss die Mai-Verfassung in Polen verabschiedet. Kurz nach der Verabschiedung der Bill of Rights, der ersten Verfassung der Welt, die in Amerika am 17. September 1787 verabschiedet wurde, und nur ein halbes Jahr nach der französischen Déclaration des droits de l´homme et du citoyen, kam es in der Adelsrepublik Polen-Litauen zu diesem historischen Ereignis. Mithin ist die Verfassung vom 03. Mai die älteste schriftlich niedergelegte moderne Verfassung unseres Kontinents. Sie war für die damalige Zeit ein tiefgreifender Versuch zur Durchsetzung sozialer und politischer Reformen, die den polnischen Staat, der schon die erste Teilung hatte hinnehmen müssen, vor seinem endgültigen Untergang bewahren sollte. Auch wenn aus historischer Sicht unbestritten ist, dass die großen Erklärungen der Menschenrechte auf amerikanischem und französischem Boden erfolgten und die oben genannte Verfassung nie in die Praxis umgesetzt wurde, feiern die Polen den 03. Mai auch heute noch als ihren Nationalfeiertag. Nahezu jeder Pole kennt wohl das Gemälde von Jan Matejko, das den letzten König Polens, König Stanislaus II. August zeigt, wie er die Johanneskathedrale in Warschau betritt, in welcher die Sejmabgeordneten ihren Treueid auf die Mai-Verfassung schwören werden.

Bibliografische Angaben

Mai 2017, 23 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783668442764

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