Durch die Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie haben zahlreiche Gesellschaften und Rechtsvereinbarungen ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden. Die Arbeit analysiert das Konzept des wirtschaftlich Berechtigten in diesem Kontext vor dem Hintergrund internationaler und europäischer Vorgaben. Fallgruppenorientiert untersucht der Autor typische Gestaltungen mittelbarer Unternehmensbeteiligungen auf ihre Fähigkeit, wirtschaftliche Berechtigungen zu begründen. Die gefundenen Ergebnisse werden einer einzelfallbezogenen datenschutz- und wirtschaftsgrundrechtlichen Angemessenheitsprüfung unterzogen. Schwerpunkt dieser Prüfung bildet die öffentliche Einsehbarkeit der im Transparenzregister vorgehaltenen Daten.