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Der Begriff des öffentlichen Auftraggebers

Der Begriff des öffentlichen Auftraggebers

Inhalt

In der Seminararbeit "Der Begriff des öffentlichen Auftraggebers" geht es um die Definition, wann es sich im Vergaberecht um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des GWB handelt. Im Jahre 1995 verfasste der Gesetzgeber eine Änderung des 4. Teils des GWB. Dabei soll mehr Transparenz auf dem Markt geschaffen werden, indem nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen Aufträge vergeben werden. Gleichzeitig wurde der öffentliche Auftraggeber zum Tein neu definiert, zum Teil wurde seine Monopolstellung eingeschränkt. Ab einer gewissen Auftragssumme ist der Auftraggeber dazu verpflichtet das Vorhaben öffentlich auszuschreiben, damit alle Unternehmen der besagten Branche gleiche Chancen haben diesen Auftrag auszuführen. Dies ist nur dann möglich, wenn alle diese Unternehmen davon Kenntnis nehmen können, dass ein solcher Auftrag zu vergeben ist. Solche Ausschreibungen gehören zur Pflicht des öffentlichen Auftraggebers.

Bibliografische Angaben

Oktober 2005, 32 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783638426152

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