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Definitionen für die Strafrechtsklausur

Definitionen für die Strafrechtsklausur

Unentbehrliche, griffige Formulierungen aus dem AT und BT zum Auswendiglernen

Inhalt

Dieses Skript ist gedacht als Lernhilfe für Strafrechtsklausuren sowie für die mündliche Prüfung im Strafrecht. So wie man eine Fremdsprache nur erlernen kann, wenn man regelmäßig Vokabeln "paukt", kann man auch eine Strafrechtsklausur nur dann bewältigen, wenn man vorher die zentralen Definitionen auswendig gelernt hat. Wann sind z.B. die Voraussetzungen der "Heimtücke" oder der "Habgier" in § 211 gegeben? Was versteht man unter einem "gefährlichen Werkzeug" oder einem "hinterlistigen Überfall" i.S.d. § 224? Wann ist eine Sache "fremd" i.S.d. § 242? Das Skript orientiert sich dabei an den gängigen Standard-Kommentaren, z.B. Schönke/Schröder und Fischer. Die im Skript genannten Begriffe kann man sich am besten aneignen, wenn man - wie bei einem Vokabelheft - eine Hälfte der Seite mit einem Stück Papier etc. abdeckt und ausprobiert, ob die aufgelisteten Begriffe bekannt sind. Inhaltsverzeichnis und Leseprobe unter http://www.niederle-media.de/mediafiles//Sonstiges/H-Definitionen.pdf

Bibliografische Angaben

Juni 2025, ca. 112 Seiten, Deutsch
Niederle, Jan Media
978-3-86724-050-5

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