Verbraucherinformation in Datenformat stellt ein neuartiges Phänomen der Digitalisierung dar, das kartellrechtlich sowie wettbewerbsökonomisch noch am Anfang steht. Neben dem Wettbewerbspotential, welches diesem zugeschrieben wird, tritt zunehmend das Sperrpotential nicht gehandelter personenbeziehbarer Rohdatensammlungen in den Fokus der Betrachtung. Mit § 20 Abs. 1a GWB wurde erstmals ein expliziter Datenzugangsanspruch in das Kartellrecht implementiert, welcher ebenso Fragen vor dem Hintergrund kartellrechtlicher Denkweisen und Prinzipien aufwirft wie die praktische Einpassung solcher Datensperrstellungen in die Marktmissbrauchskontrolle des Art. 102 AEUV sowie des § 19 GWB.
Zugleich stellt sich die Frage nach der Kompatibilität kartellrechtlicher Öffnungsbegehren mit dem Datenschutzrecht. Bei genauerer Betrachtung lässt sich indes feststellen, dass das Datenschutzrecht dem kartellrechtlichen Zugangsverlangen nicht unvereinbar gegenübersteht, sondern den Betrachtungsgegenstand kartellrechtlicher Zugangsansprüche um die Schutzbedürftigkeit der Ressource Mensch erweitert.