Statistische Daten sind eine unentbehrliche Grundlage politischer Entscheidungen. Der amtlichen Statistik kommt die Aufgabe zu, laufend Informationen über die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zusammenhänge zu erheben, aufzubereiten und zu analysieren. Das Datenschutzrecht setzt dieser Informationsvorsorge rechtsstaatliche Grenzen. Thomas Kienle untersucht, welche unionsrechtlichen Vorgaben bestehen und welchen Spielraum der mitgliedstaatliche Gesetzgeber hat. Der Fokus liegt auf dem sog. Statistikprivileg der Datenschutz-Grundverordnung und den geeigneten Garantien, die der Verantwortliche zum Schutz der Rechte und Freiheiten betroffener Personen vorsehen muss. Herausforderungen ergeben sich insbesondere bei der Integration neuer digitaler Daten durch moderne Erhebungskonzepte, die unter dem Schlagwort Trusted Smart Statistics gegenwärtig diskutiert und erprobt werden.<br /><br />Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2016 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staats-, Verwaltungs- und Europarecht der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer; Rechtsreferendariat am OLG München; 2018 Zweite Juristische Prüfung; 2023 Promotion; Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.