Wer ein Werk geschaffen, ein Buch geschrieben, ein Bild gemalt oder einen Film gedreht hat, hat ein Recht darauf, dass stets klar ist, dass dieses Werk seines oder ihres ist und dass es nicht ohne seine oder ihre Zustimmung verändert werden oder benutzt werden darf. Das Urheberrecht schützt das Werk, aber auch die Persönlichkeitsrechte der Urheber:innen - und nicht zuletzt auch die Profite der Verlage oder Medienunternehmen aus der Nutzung dieser Rechte, die die Urheber:innen an sie abgetreten haben. Schon in Keilschrift auf einem Tontäfelchen aus dem alten Sumer erhebt ein Koch Anspruch darauf, dass seine Rezepte nicht ohne seine Erlaubnis nachgekocht werden dürften, der griechische Dichter Aristophanes schreibt gegen die Plagiatoren an, die sich Teile der Werke anderer einfach aneigneten; später versucht Molière in Frankreich durch Verträge mit Druckern sein Werk zu schützen, und im 19. Jahrhundert ist es der große französische Romancier Victor Hugo, der die Sache eines europäischen Urheberrechts voranbringt, die schließlich in der Berner Übereinkunft von 1886 ihren Durchbruch erlebt, die bis heute dem internationalen Urheberschutz zugrunde liegt. Aber was hat ein juristisches Thema mit Comics zu tun? Antwort: Comics sind nicht nur Kunstwerke aus Bild und Text, sondern wie Filme ein massenhaft verbreitetes Medium, Ausdruck einer Medienindustrie, die ganz neue Probleme des Urheberrechts in den Fokus gerückt hat. (Abgesehen davon lassen sich komplizierte Sachverhalte im Comic besonders klar und einprägsam darstellen).