Schönheitsoperationen und ästhetische Behandlungen boomen. Immer mehr Menschen entscheiden sich heute für Brustvergrößerung, Fettabsaugung oder Faltenunterspritzung, um nur einige beliebte Beispiele zu nennen.Angesichts dieser Entwicklung hat auch die rechtliche Auseinandersetzung mit medizinisch nicht indizierten Eingriffen entscheidend an Bedeutung gewonnen. Insbesondere im Zusammenhang mit der diesbezüglichen Durchführungsbefugnis und Qualifikation, aber auch im Kontext des informed consent sowie des Minderjährigenschutzes tauchen zahlreiche Besonderheiten und Problemstellungen auf, denen in Deutschland bislang nicht normativ Rechnung getragen wurde. Anlässlich des Inkrafttretens des österreichischen Bundesgesetzes über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG) geht die Autorin im Rahmen einer vergleichenden Untersuchung der Frage nach, ob zum Zwecke des Patientenschutzes auch ein entsprechender Regelungsbedarf in Deutschland besteht.