Finanzkonglomerate, also Unternehmensgruppen aus Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen oder Bausparkassen, sind auf Grund ihrer Marktmacht von besonders großer Bedeutung für die Stabilität des Finanzsystems. Nach dem Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz (FkUG) sollen diese zukünftig besondere Anforderungen, beispielsweise an die Eigenkapitalunterlegung, erfüllen. Unklar ist indes, wie sich dieses Gesetz auf die Finanzdienstleistungsbranche auswirken wird. Diese ist aktuell gekennzeichnet von starken Restrukturierungsanstrengungen, bei denen einerseits neue Finanzkonglomerate geschaffen werden, während sich andere auflösen.