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Das Initiativrecht der zürcherischen Parlamentsgemeinden

Das Initiativrecht der zürcherischen Parlamentsgemeinden

Gezeigt am Beispiel der Stadt Zürich

Inhalt

Das Initiativrecht des Kantons Zürich, das infolge eines Verweises im kantonalen Gemeindegesetz auch für die zwölf zürcherischen Parlamentsgemeinden gilt, ist ausgesprochen anspruchsvoll und birgt in der Praxis vielfältige Anwendungsprobleme. Die vorliegende Publikation versteht sich als Hilfsmittel, das Stimmberechtigten, Parlament und Exekutive von Parlamentsgemeinden (und ebenso der kantonalen Ebene) den rechtlich korrekten Umgang mit Initiativen erleichtern soll. Erörtert wird das Initiativrecht der Volks- und Einzelinitiativen am Beispiel der Stadt Zürich, doch sind die Unterschiede zu den übrigen Parlamentsgemeinden (und auch zum Kanton) marginal. Die Publikation gliedert sich in Text und Anhang. Der Textteil enthält eine eingehende Kommentierung der anwendbaren Rechtsnormen und richtet sich besonders an Verwaltungsjuristen, Ratsdienste und Gemeindeschreiber. Der Anhang wird gerade auch für juristische Laien, namentlich Behördenmitglieder, Parlamentarier und Parteisekretariate, nützlich sein. Es finden sich darin Tafeln, welche die Verfahrensabläufe der verschiedenen Initiativarten - auf die Systematik des Textteils abgestimmt - visuell darstellen, ein Muster und eine Wegleitung für das Erstellen der Unterschriftenliste einer Volksinitiative sowie Hinweise zum Gesuch um Vorprüfung derselben. Die Darstellung leitet die Angesprochenen durchs Dickicht der initiativrechtlichen Bestimmungen und gewährt ihnen so mehr Raum, um sich - statt mit Verfahrenstücken - mit den von Initiativen aufgeworfenen politischen Fragen zu befassen.

Bibliografische Angaben

Januar 2011, 151 Seiten, Deutsch
Dike
978-3-03751-302-6

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