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Das informatorische Gespräch im ärztlichen Behandlungsverhältnis

Das informatorische Gespräch im ärztlichen Behandlungsverhältnis

Eine Untersuchung zur Reichweite des § 630c Abs. 2 S. 1 BGB mit besonderem Blick auf den Indikationsbegriff

Inhalt

Im Zentrum der ärztlichen Informationspflichten steht die Sicherstellung des Behandlungserfolgs. Doch darf sich der Arzt hierbei auf das klinische Krankheitsbild des Patienten zurückziehen oder kann es geboten sein, auch dessen persönliche und berufliche Hintergründe zu erfragen? Robin Stubenrauch untersucht, inwieweit psychosoziale Faktoren zur Ausdehnung der medizinischen Indikation führen und auf das informatorische Arzt-Patienten-Gespräch nach § 630c Abs. 2 S. 1 BGB abfärben können. Der Autor entwickelt Rahmenparameter, welche die haftungsrechtlichen Konsequenzen einer fehlerhaft kommunizierten Behandlungsplanung und die Stellung einer nicht patientengerechten Indikation in den Blick nehmen. In diesem Kontext werden der Kommunikationsprozess sowie der Verantwortungsbereich zwischen Arzt und Patient auch aus einem interdisziplinären Blickwinkel analysiert.<br /><br />Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und der Universität Göttingen; 2020 Erstes juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medizinrecht sowie am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizin- und Gesundheitsrecht der Bucerius Law School; 2024 Promotion; Rechtsreferendariat am OLG Celle.

Bibliografische Angaben

April 2025, 315 Seiten, Deutsch
MOHR SIEBECK
9783161642654

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