Ein freiheitlich-demokratischer Staat erfordert die Partizipation des Volkes, welche ihrerseits eine Meinungs- und Willensbildung voraussetzt. Elementar hierfür ist die Kenntnis von Informationen, welche auch zur Verfolgung von Rechten erforderlich ist. Während im Verwaltungsrecht, in welchem es früher keinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gab, bereist ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat, ist dies in der Justiz noch nicht geschehen. Das Informationsfreiheitsgesetz gilt nur für die Exekutive, nicht jedoch für die Judikative. Die Dissertation untersucht die Unterschiede zwischen den Informationen der drei Gewalten und zeigt auf, dass ein Paradigmenwechsel auch in der Justiz erfolgen sollte. Ferner wird die Praxis der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, sowie die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz beleuchtet. Als positives Beispiel wird Schweden untersucht, welches den Zugang zu amtlichen Informationen in ihrer Verfassung verankert hat.