Die Arbeit untersucht und erläutert den Umfang der Entnahmerechte des § 122 Abs. 1 HGB der OHG-Gesellschafter in der Unternehmenskrise der Gesellschaft. Zudem werden erstmals in einem systematischen Zusammenhang die Fragen vertieft behandelt, ob die Gesellschafter unbefriedigte Entnahmeansprüche nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zur Insolvenztabelle anmelden können, diese zur Insolvenztabelle festgestellt werden müssen und ob die Entnahmeansprüche auch während des eröffneten Insolvenzverfahrens entstehen und als Masseforderungen geltend gemacht werden können.Die Autorin arbeitete während ihrer Promotion in einer Insolvenzverwalterkanzlei.