Seit dem 26. März 2024 gilt das "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (DigiG). Die wegen ihrer Langsamkeit und fehlenden Konsequenz in der Vergangenheit oft kritisierte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen soll damit beschleunigt werden. Kernelemente sind für die Versicherten vor allem die ab dem 15. Februar 2025 anlaufende, flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie das e-Rezept für alle Versicherten. Auch soll die telemedizinische Versorgung ab sofort intensiver in die Gesamtstrategie eingebaut werden. Dem Bundesverband für Arzneimittelhersteller zur Folge wurden im Jahr 2022 lediglich cirka 113.000 digitale Gesundheitsanwendungen ("DiGA's") abgerufen - ein Indiz für die provozierende Leitfrage dieses Werkes. Auch aus den Reihen des Kassenärztlichen Bundesvorstandes kommt immer wieder Kritik: Zu klein sei beispielsweise die vorgegebene maximale Dateigröße (25 MB) und zu komplex die Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen in den Praxisablauf. Ohne Frage steht das deutsche Gesundheitssystem momentan vor großen Umwälzungen, innerhalb derer die konsequente Hinwendung zu mehr Digitalität ein Muss darstellt. Dies kann und darf aber nicht zulasten von mangelndem Datenschutz und fehlender Datensicherheit gehen, wie dies internationale Beispiele in der Vergangenheit zeigten. Das Herausgeberwerk beinhaltet aber auch soziale, bislang ungeklärte Fragen, so zum Beispiel die bislang ungeklärten Zugangsbarrieren und die damit verbundenen Probleme für besonders vulnerable Gruppen wie Hochbetagte oder auch Wohnungs- und Obdachlose.