Schon früh haben die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof betont, dass das Europäische Beihilfenrecht auch im nationalen Steuerrecht Anwendung findet. Das Steuerrecht gilt zugleich als Königsrecht der nationalen Parlamente. Lennart Neckenich beleuchtet die Anwendung des Beihilfenrechts auf das (nationale) Steuerrecht. Innerhalb des Steuerrechts wird der Blick bewusst auch auf den Bereich der besonderen Verbrauchsteuern, beispielhaft das Energie- und Stromsteuerrecht geweitet, da hier neben fiskalen Zielen auch Lenkungszwecke verfolgt werden. Zugleich besteht die Besonderheit, dass wesentliche Grundentscheidungen in diesem Bereich bereits durch sekundärrechtliche Vorgaben getroffen werden. In allen Anwendungskonstellationen stellen sich zentrale Fragen sowohl der vertikalen als auch der horizontalen Kompetenzordnung. Der Autor nimmt diese Fragen in den Blick und zieht auf dieser Grundlage Rückschlüsse auf den beihilfenrechtlichen Prüfungstatbestand.<br /><br />Geboren 1992; 2017 Erstes juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Deutsches und Internationales Steuerrecht der Universität Heidelberg; 2021 Zweites juristisches Staatsexamen; 2024 Promotion; Rechtsanwalt in Stuttgart.