Zum Werk Erstmals hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unverbindliche Musterbedingungen für die Cyberrisiko-Versicherung veröffentlicht. Nach den Musterbedingungen (AVB Cyber) sind Gegenstand der Versicherung Vermögensschäden, die durch eine Informationssicherheitsverletzung verursacht worden sind. Dabei wird unter Informationssicherheitsverletzung eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von elektronischen Daten des Versicherungsnehmers oder von informationsverarbeitenden Systemen, die der Versicherungsnehmer zur Ausübung seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit verwendet, verstanden. Die Bedingungen sehen in Bausteinsystematik die Deckung vor von