Jetzt bestellen : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Crowd-Crush

Die Berufshaftung des Veranstalters und des Betreibers von Versammlungsstätten bei "Massenpanik“
Eine Crowd-Crush ist eine Situation, in der Menschen durch den Druck, den Umstehende in einer Menschenmenge auf sie ausüben zu Schaden kommen. Ein bekanntes Beispiel ist die Loveparade 2010 in Duisburg mit 21 Toten. Erstaunlicherweise hat das Thema in der zivilrechtlichen Literatur bisher so gut wie keine Beachtung gefunden. Diese Arbeit trägt interdisziplinär die Erkenntnisse aus der Verkehrsphysik, der Soziologie und der Verhaltenspsychologie zum Thema Crowd-Crush zusammen. Hieraus werden, unter Berücksichtigung des Verwaltungsrechts, die Berufspflichten des Veranstalters und des Betreibers von Versammlungsstätten hergeleitet und die in Frage kommenden Schadensersatzansprüche unter Berücksichtigung der prozessualen Probleme dargestellt.
August 2024, ca. 416 Seiten, Studien zum Zivilrecht, Bd. 59, Deutsch
Nomos
978-3-7560-1925-0

Weitere Titel der Reihe: Studien zum Zivilrecht

Alle anzeigen

Weitere Titel zum Thema