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Bitcoin als eigenständige Währung?

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 2,0, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Antwort auf die weltweite Finanzkrise mit dem Höhepunkt im Jahr 2008 erschuf eine Person oder Gruppe mit dem Künstlernamen Satoshi Nakamoto das Konzept Bitcoin. Es beschreibt ein dezentrales, digitales Bezahlungssystem, das Transaktionen direkt vom Sender zum Empfänger ermöglicht. Mithilfe der durch Bitcoin etablierten Blockchain-Technologie sollen die Vorteile von (Fiat-)Währungen übernommen und Schwachpunkte ausgebessert werden. Zum Beispiel soll durch Kryptographie das bisher benötigte Vertrauen in die Handlung der Finanz-Institute überflüssig werden – das Bitcoin-Netzwerk beinhaltet keine derartigen Drittanbieter. Die bisherige Herausforderung der Wertstabilität soll mithilfe einer begrenzten Menge an möglichen Bitcoin-Einheiten gelöst werden. In den Anfangsjahren 2009 bis 2012 war die Ausbreitung von Bitcoin noch gering. Erst durch die stetig wachsende Community und dem dadurch generierten Medienecho wurde den Bitcoin-Einheiten ein monetärer Wert zugesprochen - Es folgten einige (Kurs-)Höhen, aber auch Rückschläge. Das Open-Source-Projekt befindet sich seitdem in stetiger Weiterentwicklung, um seinen Standpunkt als Finanz-Innovation in der zunehmenden digitalen Welt zu etablieren. Behörden und Finanzinstitute sind sich allerdings noch nicht einig, wie Bitcoins aufsichtlich eingeordnet werden. In den USA wird ermittelt, ob Bitcoin als Währung/Geld, als Wert oder Handelsgut gesehen werden soll. Nach der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist Bitcoin „als Finanzinstrument in der Form von Rechnungseinheiten“ zu betrachten. Bitcoins werden üblicherweise nicht gekauft, um sie als Geldanlage zu nutzen, wie beispielsweise ein Eigentumshaus. Aus diesem Grund ist für den Autor die Behandlung von Bitcoin als Ware oder Handelsgut nicht plausibel. Da Bitcoins ausschließlich digital existieren und keinen speziellen Nutzen wie eine Dienstleistung hat, ist auch die Definition als Wert nicht sinnvoll. Die hauptsächliche Verwendung des Bitcoin-Systems dient im Sinne der BaFin-Definition dem Kauf und Verkauf von Gütern. Damit konkurriert es mit dem herkömmlichen (gesetzlichen) Zahlungsmittel für Güter – der Währung. Bitcoin wird bereits von Enthusiasten für den Kauf und Verkauf genutzt. Ist jedoch auch eine allgemein anerkannte Nutzung von Bitcoin in Betracht zu ziehen bzw. möglich? In der vorliegenden Arbeit wird analysiert, ob Bitcoin eine eigenständige Währung darstellen kann.

Bibliografische Angaben

Oktober 2019, 42 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783346047366

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