Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Technische Hochschule Rosenheim, Veranstaltung: Seminar zu Steuern, Wirtschaftsprüfung und Controlling, Sprache: Deutsch, Abstract: Das deutsche Insolvenzrecht kennt drei Insolvenzgründe: die Überschuldung, § 19 InsO, die drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO, sowie die Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO. Aus Abbildung 1 ist ersichtlich, dass in den letzten Jahren stets der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit häufigster Auslöser eines Insolvenzverfahrens war.
Die Insolvenzordnung trat am 1.1.1999 in Kraft. Seitdem haben sich viele Probleme herauskristallisiert, die eine hohe Zahl grundlegender Entscheidungen sowohl der Instanzgerichte als auch der obersten Bundesgerichte erforderten. Diese Flut an Informationen erschwert es den Interessenten des Insolvenzrechts, sich kompakt, schnell und aktuell aufzuklären. Das Insolvenzrecht betrifft nicht nur den unmittelbar an einer Insolvenz beteiligten Personenkreis, sondern strahlt in andere Rechtsgebiete, wie das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Zivil- und Zivilprozessrecht, das Strafrecht, das Arbeitsrecht, das Sozialrecht sowie das Familienrecht aus.
In dieser Seminararbeit werden die drei Insolvenzgründe vorgestellt, und der allgemeine Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit explizit behandelt.
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