Die Arbeit befasst sich mit Bestimmtheit und Normativität der Strafgesetzessprache. Ihr zentrales Anliegen ist eine bedeutungstheoretische Aufklärung des nullum crimen-Grundsatzes, die sowohl den verfassungsrechtlichen und staatstheoretischen Forderungen dieses Prinzips als auch der Sprachrealität gerecht werden kann. Durch interdisziplinäre Analyse und systematische Auswertung einer Pluralität von Sprach- und Bedeutungstheorien will der Verfasser einen Beitrag zur Entwicklung einer juristischen Bedeutungstheorie leisten, die auf die Problembereiche der Bestimmtheit und Bindung strafrechtlicher Tatbestände anwendbar sein kann.