Öffentlich verfügbare Daten können insbesondere zur Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen systematisch analysiert werden. Denn die Transaktionsdaten von Bitcoin sind auf Grund der Funktionsweise der Blockchain-Technologie öffentlich verfügbar. Hinsichtlich der Zulässigkeit solcher Analysen wird einerseits der Frage nachgegangen, ob und ab welcher Grenze überhaupt ein rechtfertigungsbedürftiger Grundrechtseingriff vorliegt. Andererseits wird untersucht, ob für einen Grundrechtseingriff eine hinreichende verfassungsrechtliche Rechtfertigung in der StPO enthalten ist. Maßgeblich ist dabei, ob ein solcher Grundrechtseingriff noch geringfügig im Sinne der §§ 161, 163 StPO ist.