Methodenlehre wird immer noch oft allein aus nationaler Sicht gesehen. Lösungsansätze in anderen Jurisdiktionen werden dann gerne als 'nicht methodisch' beschrieben. Gleichermaßen werden die vier Auslegungselemente pauschal auf Savigny zurückgeführt und die Prämissen der Methodenlehre der Nachkriegszeit hingenommen, ohne sie zu problematisieren. Ausgehend von einer eigenen Savigny-Interpretation und bereichert durch die in Portugal und Brasilien gemachten Erfahrungen gibt Benjamin Herzog den Denkanstoß, die Wortlautgrenze und das teleologische Denken zu hinterfragen. Er fordert dies aber nicht für die lusophonen Rechte. Geprägt vom Respekt vor der Andersartigkeit fremder Rechtskulturen problematisiert er statt dessen, wie man in Portugal und Brasilien unter anderen historischen, verfassungsrechtlichen und sozioökonomischen Voraussetzungen als in Deutschland Recht anwendet und auslegt.<br /><br />Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Porto Alegre; 2013 Promotion in Heidelberg; vom DAAD geförderte Forschungsaufenthalte in Porto Alegre und Coimbra; Referendariat in Berlin; zuvor Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft (Heidelberg); seit 2014 Rechtsanwalt in Brüssel.