<p>Kernstück des 2018 kodifizierten Bauvertragsrechts ist § 650b BGB, wonach der Besteller einseitig Vertragsänderungen herbeiführen kann, um den Bauvertrag seinen Präferenzen und den tatsächlichen Umständen anzupassen. Der Autor analysiert Inhalt und Rechtsfolgen der Neuregelung und entwickelt praktikable Lösungen für die zahlreichen Streitfragen, die sie aufwirft. Die Arbeit bettet das Änderungsrecht in das allgemeine Schuldrecht ein und überprüft seine Verfassungsmäßigkeit. Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertungen und der Besonderheiten der Leistungspflicht von Bauunternehmern präsentiert der Autor einen Kompromiss zwischen Änderungsinteressen von Bestellern und dem Bestandsinteresse von Unternehmern.</p>