§ 115b SGB V bietet Krankenhäusern die Möglichkeit zur Durchführung ambulanter Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen im Krankenhaus. Parallel hierzu wurde die sogenannte sektorengleiche Vergütung gemäß § 115f SGB V für ausgewählte Leistungsbereiche (Hybrid-DRGs) neu eingeführt. Im Werk wird ein für das Jahr 2025 aktualisierter Überblick über die geltenden Regelungen in diesen beiden Bereichen gegeben und durch entsprechende Umsetzungshinweise eine Hilfestellung für die praktische Umsetzung im Krankenhaus geboten.