Im Zuge der Digitalisierung entstehen fortlaufend neue Güter und Verwertungswege, deren Stellung in der Eigentumsordnung Gegenstand intensiver Debatten ist. Voraussetzung dafür ist ein präzises und konsistentes Verständnis eigentumsartiger Rechte. Maximilian Becker entwickelt ein einheitliches Modell der Struktur und Funktionsweise absoluter Herrschaftsrechte. Zu diesen zählen neben dem Sacheigentum und Immaterialgüterrechten wie dem Urheber-, Patent- oder Markenrecht auch Persönlichkeitsrechte. Das Modell zeigt, wie die Verrechtlichung von Gütern grundsätzlich funktioniert. Ausgehend vom Begriff der ?Information? macht es außerdem die bekannten Rechte anschlussfähig für die Digitalisierung. Uneinheitlich genutzte Begriffe wie die ?Absolutheit? oder ?Dinglichkeit? von Rechten werden in ihrer Bedeutung verdichtet, was einer vereinheitlichten Dogmatik für die Immaterialgüterrechte und das Sachenrecht dient. Dazu gehört auch eine Theorie zur Struktur von Lizenzen. All dies wird anhand zahlreicher Beispiele veranschaulicht.<br /><br />Geboren 1978; Studium des Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechts an der Universität Siegen; 2012 Promotion; 2013-19 Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht sowie Lehrstuhlvertretung an der Universität Siegen; 2019 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Datenschutzrecht und IT-Recht an der Universität Hannover.