Im 18. Jahrhundert erfolgte im naturrechtlichen Diskurs eine ebenso folgenreiche wie vielgestaltige Ausdifferenzierung von Recht und Moral: Sie führte einerseits zu einer Engführung des Rechtsbegriffs auf die mit Hilfe des staatlichen Zwangsapparats durchsetzbaren Rechte. Davon unberührt blieben die sogenannten Anstands- und Sittlichkeitspflichten ('officia decori' bzw. 'honesti') und schieden somit aus dem engeren Rechtsbegriff aus. Dies hatte andererseits zur Folge, dass dem in seinen Zielsetzungen zunehmend frei konzipierten Individuum hohe Ansprüche an Selbstbildung und Erziehung zugeschrieben wurden. Diese Ansprüche ebenso wie die daraus erwachsenden Probleme reflektiert auch die zeitgenössische Dichtung, und zwar vor allem mit Blick auf die Paradoxie von Pflicht und Freiheit sowie auf die Natur des Menschen. Der Band versammelt Studien u. a. zu Samuel Pufendorf, Christian Thomasius, Emer de Vattel, Christoph Martin Wieland, Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schiller und beleuchtet die Faktoren, die zur Verinnerlichung eines als verbindlich empfundenen Rechtsverständnisses führen sollten. Die für die Aufklärung zentralen Fragen des Anstandes und der Selbstverpflichtung werden aus rechtsphilosophischer wie literaturwissenschaftlicher Sicht in den Mittelpunkt gerückt, wodurch eine Forschungslücke beider Wissensfelder geschlossen wird.