Die Vernetzung von ambulanter und stationärer Patientenversorgung in Krankenhäusern wird nicht nur aus wissenschaftlicher Sicht betrachtet, sondern enthält praktische Umsetzungsvorschläge zur Vermeidung von Haftungsrisiken (wie z.B. der Scheingesellschafterhaftung) für intersektorale ASV-Teams. Dogmatisch wurde die ASV in das System bestehenden Gesundheitssektoren eingeordnet, sowie die gesellschaftsrechtliche Einordung von intersektoralen ASV-Teams als GbR untersucht. Zudem wurden die Besonderheiten des Krankenhaus MVZ umfassend dargestellt und Lösungsvorschläge zur Modifikation der GmbH Konzernkontrolle zugunsten von Patienteninteressen in investorengeführten Krankenhausverbänden unter Beteiligung von Krankenhaus-MVZ herausgearbeitet.