Inhalt:Die betriebliche Altersversorgung verzeichnet eine lange geschichtliche Entwicklung. Im Jahre 1891 wurde eine gesetzliche Absicherung der Arbeiterschaft für den Fall der Invalidität eingeführt, aber schon in der Mitte des 19. Jahrhundert wurde ehemaligen Arbeitnehmern Altersleistungen vom Betrieb gezahlt. Dennoch sind die von den Unternehmen, wie Siemens und Krupp, gezahlten Leistungen nicht mit denen von heute vergleichbar. Die Vorsorge war damals lediglich zur Absicherung der Arbeitnehmer in Notfällen gedacht.Durch die fortschreitende Industrialisierung und die damit verbundene Verlagerung der Arbeit vom Heim in die Fabrik, stieg das Risiko von Unfällen, die zu Invalidität oder Tod führten. Die dadurch wachsende Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern und dessen Hinterbliebenen führte zu der Geburt der betrieblichen Versorgungsleistungen. (Buttler, 2012, S. 17). Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland ist älter als die gesetzliche Rentenversicherung. Die Satzungen in der von den Unternehmen eingerichteten Hilfs- und Unterstützungskassen haben das Gesetz zur Alters- und Invaliditätssicherung, welches 1889 in Kraft trat, beeinflusst. Zu dieser Zeit wurde nicht zwischen Pensionskasse und Unterstützungskassen unterschieden. Die gesetzliche Rentenversicherung hat den Katalog der Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Altersversorgung von der betrieblichen Altersversorgung übernommen. Neu war allerdings die Pflicht sich in der Rentenversicherung versichern zu müssen und der daraus resultierende Rechtsanspruch auf die Leistungen. Die staatlich organisierte Rentenversicherung wurde erst 1911 geschaffen. Nach der großen Inflation und der Wirtschaftskrise in den 20er Jahren gewann die betriebliche Altersversorgung an großer Bedeutung, sogar unter den Nationalsozialisten. Auch sie waren es, die die Betriebsrente durch Steuergesetze regelten. Die 1934 eingeführte Reform begrenzte die Zuwendungen in die Pensionskasse, damit war die Unterscheidung zwischen Pensionskasse und Unterstützungskasse geschaffen. Trotz der betrieblichen Zusatzversorgung gab es dafür keinen gesetzlichen Rahmen. Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber musste das Gericht rechtliche Normen setzen und die Betriebsrente immer weiter entwickeln (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., 2005, S. 11ff.). [...]