Was genau wird im Rechtsmittelverfahren beurteilt – das «Rechtsmittel» oder die erstinstanzlich anhängig gemachte «Klage»? Wieso müssen mit einem Rechtsmittel Rügen vorgetragen und wie müssen diese begründet werden? Was geschieht bei Abweisung eines Rechtsmittels mit dem angefochtenen Entscheid? Und wie hat ein Rechtsmittelurteil überhaupt zu lauten? Diese und andere Fragen hängen davon ab, was denn eigentlich der Streitgegenstand des Rechtsmittelverfahrens ist – eben der Rechtsmittelgegenstand.
Die vorliegende Monografie versucht, diesen Rechtsmittelgegenstand dogmatisch zu erfassen. Dabei wird unter Auswertung der Gesetzesmaterialien und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gezeigt, dass es bei allen zivilrechtlichen Rechtsmitteln sowohl der ZPO als auch des BGG nicht um eine blosse Fortsetzung des erstinstanzlichen Verfahrens in höherer Instanz, sondern um die Kontrolle des angefochtenen Entscheids auf konkrete Fehlervorwürfe hin geht. Gestützt darauf werden die Elemente des Rechtsmittelgegenstands herausgearbeitet und der Vorgang sowie das Resultat seiner Beurteilung im Rechtsmittelentscheid untersucht. Die Arbeit erklärt dabei manches Vorgehen und Phänomen der Rechtsmittelpraxis und trägt zum besseren Verständnis dessen bei, wie Rechtsmitteleingaben korrekt zu formulieren und lege artis zu beurteilen sind.