<p>Die Arbeit handelt von der zivilprozessualen Verhinderung von Grundsatzentscheidungen im deutschen und französischen Recht. Es geht um die vor allem rechtspolitische Frage, wie sichergestellt werden kann, dass insbesondere der BGH als Revisionsgericht in Zivilsachen seiner Aufgabe, der Klärung von Grundsatzfragen (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), besser nachkommen kann, ohne daran durch die Ausübung der Parteidispositionsbefugnisse gehindert zu werden. Dazu setzt sich die Arbeit unter anderem mit dem französischen <i>Recours dans l’intérêt de la loi </i>sowie der <i>Saisine pour avis </i>auseinander, und prüft, ob und ggf. wie sich ein vergleichbares Rechtsmittel in Deutschland implementieren ließe.</p>