Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU

Die Geldpolitik der EWWU-Mitgliedsländer wird seit 1999 von der EZB gesteuert und kann daher nicht mehr direkt an die wirtschaftlichen Entwicklungen einzelner Länder angepasst werden. (1) Dies macht eine Koordination der nationalen Lohn- und Fiskalpolitik mit der supranationalen Geldpolitik erforderlich. (5) , (7) , (8) Die Europäische Verfassung soll Richtlinien zur allgemeinen wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU beinhalten. (1)
août 2004, 8 pages, Allemand
GBI-GENIOS VERLAG
9783737917209

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