Das vorliegende Buch ist eine Pionierarbeit. Es hat einen phänomenologischen Fokus und erkundet in einer Übersichtsdarstellung in Form eines Essays bestimmte «internationale Sachverhalte» als «Rechtstopoi» und «internationale Rechtstransfers», die Bestandteile der Rechtsrealitäten der Internationalisierung von Recht und Rechtskultur sind. Die Leitmetapher «how does law travel?» begleitet den Text und geht von der Grundannahme aus, dass Recht und Rechtsaustausch ein integrierender Bestandteil des allgemeinen internationalen Kulturaustausches sind. Im Vordergrund steht die Reiserichtung outbound (Orte und Wege des Reisens von Recht aus dem Rechts- und Kulturraum der Schweiz) in die Welt – über 300 Beispiele des Phänomens «Swiss law in the world!». In diesen transnationalen Wirkungsvektoren gibt es gegenwärtig kaum wissenschaftliches Grundlagenwissen. Die Autoren haben sich deshalb mit der neuartigen Frage «Wie das Recht auf Reisen geht» als «Reisende» selber «auf die Reise gemacht». Sie sind der Auffassung, dass die Erschliessung dieser ersten Stufe der phänomenologischen Erkundungen zielführend ist und dass es ohne eine derartige vorgängige Schaffung von Grundlagenwissen über diese Rechtsrealitäten gar nicht geht. Die Motivation und der Ausgangspunkt zu einer kooperativen Erkundung dieses Grundthemas der Autoren beruhen auf den persönlichen Erfahrungen und Beobachtungen sowie ihren Arbeiten in den letzten Jahren. Das wesentliche Erkundungsmittel sind als Strukturelement des Buchs über 40 Gespräche und Kontakte mit Akteuren, die in ihrem juristischen Alltag in internationalen beruflichen Bezügen schweizerische Rechtsideen und Rechtsvorstellungen über die Grenzen in die Welt tragen. Die im Buch angewendete holistische Sicht führt zu Elementen für Narrative jenseits der traditionellen Jurisprudenz, insbesondere in den benachbarten Geistes- und Sozialwissenschaften und in der Kunst. Dies ist ein weiteres Strukturelement des Buchs. Das Erkundungsbuch hat keinen traditionellen wissenschaftlichen Apparat und ist in allgemein verständlicher Sprache gehalten. Das erarbeitete Grundlagenwissen ist inter- und transdisziplinär erschliessbar und neben der Rechtswissenschaft für die Geschichts-, Politik- , Kommunikations- und die Humanwissenschaft, für die Soziologie, Ethnologie, Geografie und die Ökonomie von Interesse.Die Autoren haben anhand der gefundenen Beispiele einen spezifischen Schluss gewählt, in dem sie ihre Auffassung darüber beschreiben, was in Zukunft zum besseren Verständnis des Themas «Recht auf Reisen» auf der Hand läge sowie was vertieft abzuklären und zu beurteilen wäre. Sie wählen dazu die Form einer Agenda für bestimmte Denk- und Handlungsbereiche, die Anregung und Anlass zur Weiterarbeit sein könnten.