Skript aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Eigentümerversammlung ist das Organisationsforum der Wohnungseigentümer zur Gestaltung der wichtigsten Mitgliedsrechte. Sie ist vergleichbar mit der Mitgliederversammlung eines Vereins. Hier werden die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Wohnungseigentümer durch Beschlussfassungen geregelt. Theoretisch wäre zwar eine Eigentümerversammlung entbehrlich, da die Wohnungseigentümer alle Entscheidungen auch im schriftlichen Umlaufverfahren treffen könnten. In diesem Fall würde jedoch eine Entscheidung erst zustande kommen, wenn alle Wohnungseigentümer dem schriftlichen Beschlussantrag zugestimmt hätten. Mehrheitsentscheidungen wären in diesem Fall unmöglich.Tatsächlich gesehen ist die Eigentümerversammlung jedoch unentbehrlich. In ihr findet der Gedankenaustausch der Wohnungseigentümer statt. Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass in den Eigentümerversammlungen Entscheidungen getroffen werden, die inhaltlich in einem schriftlichen Umlaufverfahren so nie zustande gekommen wären. Schließlich gibt es auch nur in der Eigentümerversammlung die Möglichkeit, gemeinschaftliche Angelegenheiten durch Mehrheitsbeschlüsse zu regeln.