Die Zuständigkeit für die Erledigung von Verwaltungsaufgaben in Deutschland ist auf eine Vielzahl juristischer Personen verteilt. Oft werden die zunächst ausdifferenzierten und verteilten Aufgaben auch gemeinsam ausgeführt. Sowohl die Kompetenzverteilung als auch die Kooperation bergen indes Probleme. Sie führen praktisch zu Entscheidungsblockaden und Mehraufwand aufgrund von Abstimmungsbedürfnissen sowie rechtlich zu Gefährdungen der demokratischen und der rechtsstaatlichen Funktionen der Kompetenzordnung. Markus Winkler entwickelt einen neuen Ansatz, um diese Probleme dauerhafter Verwaltungskooperation zu lösen. Den Schlüssel zur Lösung bilden die besonderen Rechtsverhältnisse im Kompetenzverbund. Sie umfassen Pflichten der Beteiligten im gegenseitigen Verhältnis, insbesondere eine Pflicht zu sorgfältiger Zusammenarbeit, sowie gegenüber den Legitimationssubjekten und Adressaten der Verwaltungstätigkeit.<br /><br />Geboren 1966; Studium der Rechtswissenschaft und der Geschichte in Regensburg, Toulouse und Tübingen; 1999 Promotion; 2009 Habilitation; derzeit Privatdozent an der Universität Mainz; WS 2008/2009 Lehrstuhlvertretung an der Universität Freiburg; WS 2009/2010 Lehrstuhlvertretung an der Universität Frankfurt a.M.