Die Grundsätze der Vertragsfreiheit und der Vertragsgerechtigkeit gehören zu den tragenden Rechtsprinzipien der Privatrechtsordnung. Die Bestimmung ihres Verhältnisses zueinander zählt seit jeher zu jenen Grundfragen des Vertragsrechts, deren Beantwortung jeder Generation aufs Neue aufgetragen ist. Sie entscheidet darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen die Rechtsordnung zur Vertragskorrektur im Wege richterlicher Inhaltskontrolle berufen ist. Ausgehend von einer Weiterentwicklung des klassischen Schmidt-Rimplerschen Vertragsmodells und einer Neukonzeption der Vertragsgerechtigkeit stellt Matthias Wendland die Frage nach der Legitimation und Reichweite der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Dabei führt er die aktuelle rechtspolitische Diskussion um eine Reform des AGB-Rechts auf die dogmatische Grundfrage des zugrunde liegenden Vertragsmodells zurück und legt einen Beitrag zur aktuellen Reformdebatte vor.<br /><br />ist Privatdozent am Institut für Internationales Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München und Inhaber der Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie.