Inhaltsangabe:Einleitung:Die Möglichkeiten der steuerneutralen Vermögensübertragungen sind vom Gesetzgeber mit den Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. 24.03.99 erheblich eingeschränkt worden. Diese Einschränkungen für die Jahre 1999 und 2000 wurden teilweise durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.00 mit Wirkung ab dem 01.01.2001 wieder aufgehoben.Mit dem Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001 sollen die durch das Steuersenkungsgesetz geschaffenen Strukturen im Bereich der Unternehmensbesteuerung fortentwickelt werden.Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Neuregelungen nach dem UntStFG hinsichtlich der unentgeltlichen Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen sowie der unentgeltlichen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern.Es stellt sich die Frage, ob mit dem UntStFG wirkliche Erleichterungen für die Umstrukturierung von Personenunternehmen geschaffen wurden bzw. mit der gewollten Revitalisierung des so genannten Mitunternehmererlasses die alte Rechtslage im Bereich der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern wieder hergestellt wurde. Außerdem ist zu klären, ob die in der Fassung des StSenkG bestehenden Unklarheiten und Anwendungsprobleme in den gesetzlichen Regelungen beseitigt wurden.Dazu wird im ersten Teil des Beitrags auf die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen gem. § 6 Abs. 3 EStG und im zweiten Teil auf die Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 5 EStG eingegangen. Dabei werden die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der beiden Normen erläutert und deren Rechtsfolgen dargelegt. Des weiteren wird ein Vergleich zu den alten Rechtslagen für die Veranlagungszeiträume bis 1998 und von 1999 bis 2000 vorgenommen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:AbkürzungsverzeichnisV1.Einleitung12.Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen gem. § 6 Abs. 3 EStG32.1Tatbestandsmerkmale32.1.1Gegenstand der Übertragung32.1.1.1Sachgesamtheit im Sinne dieser Vorschrift32.1.1.2Übertragung eines Betriebs/Teilbetriebs42.1.1.3Übertragung eines Mitunternehmeranteils62.1.1.4Übertragung des Teils eines Mitunternehmeranteils72.1.1.5Aufnahme in ein bestehendes Einzelunternehmen82.1.1.6Bedeutung des Sonderbetriebsvermögens für die Übertragungen im Sinne des § 6 Abs.3 EStG92.1.1.6.1Zurückbehaltung von […]