Die Frage nach der Berücksichtigung von Verlusten im Rahmen der Besteuerung steht nicht nur im Zentrum des Ertragsteuerrechts, sondern sie betrifft auch in exemplarischer Weise die allgemeinere Frage nach den Regeln einer steuerlichen Verteilungsgerechtigkeit und ihrer Vor- und Überformung durch das höherrangige Recht. Der Gesetzgeber, der diesen Regelungsbereich zu fassen sucht, bewegt sich innerhalb eines Systems verschiedener, teils konkurrierender Regelungsprinzipien. Christian Thiemann arbeitet die Fundamente und Inhalte des einfachen Steuerrechts heraus und identifiziert diejenigen verfassungs- und unionsrechtlichen Bedingungen einer Gestaltung, die der Gesetzgeber bei dessen Ausformung zu beachten hat. Er will dabei nicht nur einen Beitrag zu den Grundlagen einer steuerrechtlichen Dogmatik leisten, sondern auch auf die konkreten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der steuerlichen Verlustberücksichtigung stellen, konkrete Antworten geben.<br /><br />Geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaften in Passau und Münster; 2004 Erste Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Referent am Freiherr-vom-Stein-Institut Münster; Referendariat und wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Münster; 2008 Promotion; 2009 Zweite Staatsprüfung; 2009-11 Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts; 2011-17 Akademischer Rat und Akademischer Oberrat am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht der Universität Passau; 2016 Habilitation; seit 2017 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- und Steuerrecht der Universität Mainz.