Inhaltsangabe:Einleitung:Die wirtschaftliche Realität unterliegt einem ständigen Wandel. Dies fordert von den Gesetzgebern eine ständige Anpassung der Rechnungslegungssysteme an veränderte Gegebenheiten, damit durch diese realwirtschaftliche Vorgänge in geeigneter Weise für Entscheidungsträger aufbereitet werden können. Aktuelle Entwicklungen der Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten waren die Umwandlung einer Industriegesellschaft hin zu einer Informationsgesellschaft sowie eine fortschreitende Globalisierung verbunden mit zunehmender Kapitalmarktorientierung. Mit diesen Veränderungen gehen allgemein Konvergenzbestrebungen einher, so auch im Rahmen der Rechnungslegung. Bis heute ist die Abbildung realwirtschaftlicher Sachverhalte international unterschiedlich geregelt, wobei allgemein eine Tendenz weg von länderspezifischen und hin zu internationalen Rechnungslegungsstandards beobachtet werden kann. So stellen kapitalmarktorientierte Unternehmen die international agieren und international finanziert werden ihre Konzernabschlüsse nach IFRS auf. Für sie sind nationale Standards keine geeignete Alternative, während diese für kleinere und mittlere Unternehmen weiterhin relevant bleiben.Eine Rechnungslegung nach IFRS ist stark investorenorientiert, weshalb ein Fokus auf Liquidität und zukünftigen Erfolg gelegt wird und sie besonders gut für Kapitalmärkte geeignet ist. Eine mit dem deutschen Handelsrecht vergleichbare vorsichtige Vermögensdarstellung mit hohen stillen Reserven wäre mit den Kapitalmärkten nicht vereinbar. Die Ausrichtung internationaler Rechnungslegungsstandards lässt erkennen, dass eine Abwendung vom Gläubigerschutz und eine Schwächung des Vorsichtsprinzips einhergehen, mit der Zielsetzung einer fairen und realitätsnahen Abbildung der wirtschaftlichen Situation von Unternehmen.Das IASB spricht sich aktuell für ein global einheitliches System aus, während die EU eine Gleichwertigkeit von Abschlüssen ihrer Mitgliedsstaaten unter Beibehaltung nationaler Besonderheiten anstrebt. Der deutsche Gesetzgeber möchte das HGB trotz schrittweiser Anpassung an die IFRS weiterhin auf Grundlage der handelsrechtlichen GoB weiterentwickeln. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden oft bereits existierende Antworten auf Problemfragen verwendet. Durch die dynamische Entwicklung von Rechnungslegungssystemen werden sich vermutlich auch begriffliche Unterschiede mit der Zeit abnutzen. Fraglich ist jedoch, inwieweit eine Harmonisierung oder […]