Die Tarifabweichung markiert einen tiefen Einschnitt in die institutionellen Strukturen des deutschen Tarifsystems. Die Unterschreitung von Tarifnormen in betrieblichen Bündnissen mit Billigung der Tarifvertragsparteien ist inzwischen gängige Praxis in vielen Branchen. Der Autor untersucht Verbreitung und Praxis der Tarifabweichung in der Metall- und Elektroindustrie seit dem „Pforzheimer“ Tarifvertrag von 2004. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen der Tarifabweichung auf die Prägekraft der Flächentarifverträge entscheidend von der inhaltlichen und prozeduralen Kontrolle der Tarifparteien – und unter diesen vor allem der Gewerkschaft – abhängen. Kontrollerfolge in beiden Kontrolldimensionen sind unverkennbar. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Beteiligung der Beschäftigten durch eine betriebsnahe Tarifpolitik.