Angesichts der engen Verflechtung der Rechtsordnungen im europäischen Verfassungsverbund kann es weder der Union noch den Mitgliedstaaten gleichgültig sein, wenn ein Mitgliedstaat von den gemeinsamen Werten abweicht. Inzwischen ist der EuGH dazu übergegangen, aus Art. 2 EUV Rechtsgehalte abzuleiten, was den Konstitutionalisierungsprozess des Unionsrechts um eine weitere Dimension ergänzt. Sebastian Hapka untersucht die systemischen Mängel in Justizsystemen und widmet sich dabei einem Ausschnitt dieser Wertejudikatur. Er geht von einem systematischen Verständnis der verschiedenen Ansätze innerhalb der europäischen Verfassungsaufsicht aus und arbeitet die Besonderheiten heraus, die der Gerichtshof mit seinem ganzheitlichen Ansatz in der horizontalen Aufsicht verfolgt. In diesem Zusammenhang führt er die dezentrale Kontextmethode in die wissenschaftliche Debatte ein.<br /><br />Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht der Universität Bremen, 2024 Promotion (Bremen); Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Celle und Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bremen.