Skript aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 2, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (ehem. Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Berlin (Fachbereich Polizeivollzugsdienst) Fachbereich Polizeivollzugsdienst), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Lehre von der Garantenstellung gehört zum wichtigsten Grundwissen des Securitymitarbeiters. Das Verständnis der übernommenen Garantenstellung ist Voraussetzung dafür, die rechtliche Tragweite und Bedeutung der übertragenen Aufgabe und die damit verbundene persönliche Verantwortlichkeit vollständig zu erfassen. Dieses Wissen ist das „tägliche Brot“ der eigenen praktischen Tätigkeit.Die Problematik der Garantenstellung, die in anderen Lehrheften schon angeschnitten worden ist, soll hier vertieft werden. Ziel ist es, die erforderlichen Informationen zusammenhängend und umfassend aufzubereiten und damit den für das erfolgreiche Lernen unerlässlichen Überblick zu gewährleisten.Inhalt und Umfang des Lehrstoffs sind auf die praktische Tätigkeit im Securitygewerbe ausgerichtet. Genauso praxisbezogen wird die Problematik des § 14 StGB dargestellt: Bei dem „Handeln für einen anderen“ konzentrieren sich die Erläuterungen auf Absatz 2, Nummer 2 dieser Strafvorschrift.Die Notwehr- und Notstandsregelungen des Strafgesetzbuchs (StGB) ähneln den zivilrechtlichen Notwehr- und Notstandsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das Lehrheft verdeutlicht die Unterschiede in den Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Das Jedermannsrecht der vorläufigen Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO) gehört ebenfalls zu den Vorschriften, deren genaue Kenntnis unabdingbare Voraussetzung für rechtmäßiges und erfolgreiches Handeln privater Sicherheitsdienste ist. Die zu diesem Thema hier aufbereiteten Informationen bereiten den Lernenden in umfassender Weise auf die Probleme vor, denen er in seiner Berufspraxis immer wieder begegnen wird.Die Notwehr- und Notstandsrechte, aber auch das Recht zur vorläufigen Festnahme bilden Schwerpunkte notwendigen Berufswissens. Genauso wichtig ist aber auch die sichere Unterscheidung zwischen Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründen. Deshalb war es erforderlich, zum Teil sehr tief gehend auf die damit verbundenen Rechtsfragen einzugehen.