Zum Werk Das Steuerstrafrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Schwerpunktbereichs Wirtschaftsstrafrecht. Daneben sind die strafrechtlichen Grundsätze von Anwärterinnen und Anwärtern der Finanzverwaltung zu beherrschen, die sich mit dem Steuerstrafrecht befassen. Die Materie ist eng mit Grundsätzen des Strafrechts und des Strafprozessrechts verknüpft, die an gegebener Stelle dargestellt werden Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet. Der Grundriss konzentriert sich auf das für Ausbildung und Prüfung Relevante. Schwerpunkte bildet dabei neben dem materiellen Recht auch das Steuerstrafverfahrensrecht. Schwerpunkte sind: