Inhaltsangabe:Einleitung:International tätige Konzerne stehen heutzutage häufig vor dem Problem, daß neben der globalen Verfügbarkeit von Kapital auch ein immer größer werdender Bedarf an weltweit verfügbaren Fach- und Führungskräften besteht. Aus diesem Grund ist es für solche Unternehmen wichtig, den Produktionsfaktor Arbeit überall ohne Einschränkungen einsetzen zu können. Die Entsendung von Führungs- und Spitzenkräften in ausländische unselbständige Betriebstätten oder rechtlich selbständige Tochtergesellschaften hat in den letzten Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen. Die Öffnung des europäischen Arbeitsmarktes für Einwohner ihrer Mitgliedsstaaten hat sein übriges dazu getan. So kann es für einen inländischen Arbeitgeber von Interesse sein, seine Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum in seine ausländischen Betriebsstätten oder Beteiligungsgesellschaften zu entsenden, damit das im Unternehmen vorhandene Wissen weltweit effektiv eingesetzt werden kann.In dieser Arbeit befaßt sich der Verfasser mit der steuerlichen Situation einer Entsendung von Mitarbeitern inländischer Arbeitgeber auf deren Weisung ins Ausland. Er behandelt dabei lediglich eine zeitlich begrenzte Abordnung und keine permanente Versetzung des Mitarbeiters. Um einen eindeutigen Rahmen zu schaffen, beschränkt sich der Verfasser außerdem auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit während der Entsendung erhält. Pensionszahlungen oder andere Vergütungen für frühere Arbeitsverhältnisse werden in dieser Arbeit nicht berücksichtigt. Andere Einkunftsarten werden, soweit sie für das Verständnis wichtig sind, am Rande erwähnt.Gang der Untersuchung:In einem ersten Schritt beschreibt der Verfasser das grundlegende Problem, wenn Steuersysteme unterschiedlicher Länder aufeinandertreffen und die damit möglicherweise verbundene Entstehung einer steuerlichen Mehrbelastung, wenn ein Mitarbeiter eines inländischen Unternehmens in dessen ausländischer Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft tätig wird. Auf dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland aufbauend, wird in einem zweiten Schritt die Möglichkeiten erläutert, wie solch eine Doppelbesteuerung vermieden oder zumindest gemindert werden kann. Dabei sind zwei verschiedene Regelungen zu unterscheiden. Einmal, wenn ein Mitarbeiter in ein Land abgeordnet wird, mit dem die Bundesrepublik Deutschland keinerlei Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung geschlossen hat und im […]