Erstes Handbuch zum StaatsschutzstrafrechtDer strafrechtliche Staatsschutz erlangt angesichts der zu beobachtenden Gefahren des islamistischen, rechten und linken Terrorismus und Extremismus eine zunehmende Bedeutung. Dieses erste spezialisierte Lehr- und Handbuch zum Thema verschafft Leserinnen und Lesern einen grundlegenden und verständlichen Überblick. Es behandelt:die Grundlagen und Grundprinzipien des Staatsschutzstrafrechtsdie Eigenheiten des Staatsschutzes im allgemeinen Strafrechtdas materielle Staatsschutzstrafrecht:Tatbestand des HochverratsSchutz der freiheitlich demokratischen VerfassungsordnungPropagandadelikte, z.B. Volksverhetzung und Verwenden verbotener KennzeichenSchutz des Staates nach außenBekämpfung von TerrorismusDie Besonderheiten im Strafverfahrensrecht, u.a. die Zuständigkeiten in Staatsschutzsachen, bilden den Schlussteil.Klar erläutertDie klare Struktur des Werks und zahlreiche praxisnahe Prüfungsschemata ermöglichen die schnelle Umsetzung des komplexen Rechts.Vom Experten für StaatsschutzstrafrechtDer Autor hat sich in verschiedenen Funktionen umfassend mit Fragen des Staatsschutzes auseinandergesetzt: als Richter am Amts- und Landgericht, als Staatsanwalt im Bereich von IT-Delikten, als Beauftragter des Innenministeriums Baden-Württemberg beim Bund sowie in verschiedenen parlamentarischen und exekutiven Gremien, vor allem zum Rechtsextremismus und -terrorismus.Den letzten Anstoß für dieses Buch gab eine im Wintersemester 2018/19 erstmals an der Universität Konstanz veranstaltete Ergänzungsvorlesung "Staatsschutzstrafrecht", die auf eine unerwartet große und bleibende Resonanz bei den Studierenden stieß.Geschrieben für ...Staatsanwältinnen und StaatsanwälteRichterinnen und RichterStrafverteidigerinnen- und Strafverteidigerhöhere Polizeibeamtinnen und PolizeibeamteJuristinnen und Juristen bei den verschiedenen Nachrichtendiensten sowie im zuständigen Hochschulbereich (Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Nachrichtendienste)Amtsträgerinnen und Amtsträger, die in Verwaltungen mit Fragen des Staatsschutzrechts befasst sind