Das Leitbild der Staatsverwaltung hat sich vom Leistungs- zum Gewährleistungsstaat gewandelt. Die Politik setzt dies um, indem sie den Staat durch Privatisierung und Ökonomisierung entlastet, zugleich aber gesellschaftliche Verantwortung stärkt. Diese Entwicklung hat fundamentale Auswirkungen auf die Beziehung des Staates zu den Hochschulen: Die neueren Landeshochschulgesetze schaffen Hochschulräte als Vermittlungsinstanz zwischen Staat, Hochschule und Gesellschaft, verschieben die hochschulinterne Machtbalance zugunsten der Leistungsebene, ersetzen ministeriale Weisungen durch Zielvereinbarungen und sehen z. T. sogar neue Rechtsformen vor. Daniel Krausnick zeigt auf, welche Grenzen die Wissenschaftsfreiheit, das Demokratieprinzip und insbesondere die landesverfassungsrechtlichen Garantien der Hochschulselbstverwaltung solchen Veränderungen von Hochschulpolitik und Hochschulrecht ziehen.<br /><br />Geboren 1971; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen und München; 2003 Promotion; 2010 Habilitation; derzeit Vertreter einer Professur für Öffentliches Recht an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.